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Umsatzsteuer im In- und Ausland

Die Umsatzsteuer begleitet nahezu jeden Geschäftsvorfall. Gerade bei grenzüberschreitenden Lieferungen und Leistungen, komplexen Leistungsbeziehungen oder besonderen Abrechnungsmodellen entstehen jedoch schnell Fragen, die frühzeitig geklärt werden sollten.

Wir beraten Sie bei der umsatzsteuerlichen Einordnung Ihrer Geschäftsmodelle und laufenden Vorgänge. Dazu gehören insbesondere Lieferungen und Dienstleistungen im In- und Ausland, innergemeinschaftliche Sachverhalte, Reverse-Charge-Verfahren, Reihengeschäfte sowie Fragen zur Rechnungserstellung und zum Vorsteuerabzug.

Wir prüfen die maßgeblichen umsatzsteuerlichen Anforderungen, ordnen Risiken und Handlungsoptionen ein und unterstützen Sie bei der praktischen Umsetzung in Ihren Prozessen. Dabei behalten wir nicht nur die einzelne Transaktion im Blick, sondern auch die Auswirkungen auf Buchhaltung, Rechnungswesen und internationale Geschäftsbeziehungen.

So schaffen wir eine verlässliche Grundlage für umsatzsteuerliche Entscheidungen und klare Abläufe im laufenden Geschäft.

Sprechen Sie uns an, bevor Sie neue Geschäftsmodelle, Rechnungsprozesse oder grenzüberschreitende Leistungsbeziehungen einführen.

Sind Sie verpflichtet, sich in Deutschland für die Mehrwertsteuer registrieren zu lassen? Wir prüfen das für Sie und kümmern uns um alles Weitere.

Unser Service für Sie:

  • Prüfung der Registrierungspflicht
  • Erstellung von Voranmeldungen und Jahreserklärungen zur deutschen Mehrwertsteuer
  • Einreichung der Meldungen und Erklärungen über ELSTER
  • Prüfung, ob stattdessen ein Anspruch auf Mehrwertsteuerrückerstattung besteht
  • Beratung zum Kleinunternehmer-Regime: Wir zeigen, ob es für Sie vorteilhaft ist

Typische Fälle mit möglicher Registrierungspflicht:

  • Warenverkauf in Deutschland
  • Warenversand
  • Durchführung von Bauarbeiten und Montageprojekten
  • internationaler Personenverkehr
  • Lieferungen über ein Konsignationslager
  • Lieferung von Waren mit Montage
  • Konferenzen und Seminare für Öffentlichkeit

Besondere Pflichten bei Bau- und Montageprojekten:

  • korrekte Mehrwertsteuerabrechnung (z. B. Rechnungsstellung an Bürger und von Subunternehmern)
  • Befreiung von der Bauabzugsteuer (Freistellungsbescheinigung)
  • Überwachung der Aufenthaltsdauer Ihrer Mitarbeiter (183-Tage-Regel)
  • Formular A1 als Nachweis für die Sozialversicherung
  • Beobachtung der Betriebsstättenregel (Überschreitung von 12 Monaten)
  • Einhaltung der deutschen Mindeststundenlöhne bei lohnsteuerpflichtigen Mitarbeitern
  • und vieles mehr

Sind Sie verpflichtet, sich in Tschechien oder Polen für die Mehrwertsteuer registrieren zu lassen? Wir prüfen das für Sie – und kümmern uns um alles Weitere.

Unser Service für Sie:

  • Prüfung der Registrierungspflicht
  • Erstellung von Umsatzsteuererklärungen, Kontrollmeldungen und zusammenfassenden Meldungen in Tschechien, Polen
  • Elektronische Abgabe der Erklärungen und Meldungen
  • Prüfung, ob stattdessen ein Anspruch auf Mehrwertsteuerrückerstattung besteht
  • Beratung zum Kleinunternehmer-Regime: Wir zeigen, ob es für Sie vorteilhaft ist

Typische Fälle mit möglicher Registrierungspflicht:

  • Warenverkauf in Tschechien, Polen
  • Warenversand
  • Innergemeinschaftlicher Wareerwerb in Tschechien, Polen
  • Durchführung von Bauarbeiten und Montageprojekten an Bürger oder nicht in Tschechien/Polen ansässige Unternehmen
  • Lieferungen über ein Konsignationslager
  • Lieferung von Waren mit Montage an Bürger oder nicht in Tschechien/Polen ansässige Unternehmen
  • Konferenzen und Seminare

Besondere Pflichten bei Bau- und Montageprojekten:

  • korrekte Mehrwertsteuerabrechnung (z. B. Rechnungsstellung an Bürger und von Subunternehmern)
  • Übertragung der Steuerpflicht
  • Überwachung der Aufenthaltsdauer Ihrer Mitarbeiter (183-Tage-Regel)
  • Formular A1 als Nachweis für die Sozialversicherung
  • Beobachtung der Betriebsstättenregel (Überschreitung von 12 Monaten)
  • und vieles mehr

Haben Sie im Ausland Waren oder Dienstleistungen mit Umsatzsteuer erworben und fragen sich, ob Sie diese zurückerhalten können? Wir übernehmen das für Sie.

Unser Service im Überblick:

  • Prüfung, ob ein Anspruch auf Rückerstattung besteht (z. B. aus Tschechien, Österreich, Polen, der Slowakei oder anderen EU-Ländern)
  • Bewertung Ihrer Aktivitäten im Ausland und ggf. Unterstützung bei einer notwendigen Registrierung
  • Kontrolle aller erforderlichen Belege und Rechnungen auf Richtigkeit
  • Bearbeitung und elektronische Einreichung des Antrags
  • Kommunikation mit den ausländischen Steuerbehörden in der jeweiligen Amtssprache, inklusive Übersetzung und Nachreichung angeforderter Dokumente

Kontaktieren Sie uns, damit wir uns um Ihren Antrag auf Umsatzsteuerrückerstattung kümmern können.

Droht Ihnen die Pflicht zur Abgabe der Intrastat-Meldungen in Tschechien oder ist Ihnen die Pflicht bereits entstanden?

Von uns bekommen Sie die Informationen, wann die Pflicht zu den Intrastat-Meldungen in Tschechien entsteht und welche Warebewegungen auszuweisen sind.

Wir übernehmen die Kommunikation mit zuständigem Zollamt und sichern für Sie die Abgabe der Intrastat-Meldungen in Tschechien.


Ansprechpartner

Foto von Ewelina Krajewska-Kuttig
Ewelina Krajewska-Kuttig | +49 (0) 3585 – 417 30 27
ewelina.krajewska-kuttig@nautaris-legal.com

Foto von  Dipl.Kfm. Jürgen Schumacher
Dipl.Kfm. Jürgen Schumacher | +49 (0) 351 – 4383 708 516
juergen.schumacher@nautaris-legal.com